
AWO-Elternschule
Heinrich-Weber-Platz 2
78224 Singen
Telefon: 0 77 31 - 958050
|

|
Die
Arbeiterwohlfahrt stellt sich vor:
|
|

Geschichte
der
AWO 


Die
Arbeiterwohlfahrt wurde 1919 als
Hauptausschuss der
Sozialdemokratischen Partei
für Arbeiterwohlfahrt von
Marie Juchacz gegründet.
Ziel der AWO war es, Not zu
lindern, ihr vorzubeugen,
Wohlfahrtsleistungen zu verbessern
und moderne
sozialpädagogische Methoden
anzuwenden. Doch die
Notverordnungen dieser Jahre
schränkten die Leistungen der
Wohlfahrtspflege immer wieder
drastisch ein. Die
diskrimminierende öffentliche
"Armenpflege" sollte dennoch
schrittweise durch eine moderne
Fürsorgegesetzgebung
überwunden werden.
Meilensteine dieses Weges waren
das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz
von 1922 und die
Fürsorgepflichtverordnung von
1924.
Die AWO forderte soziale
Rechtsansprüche ein. Ihre
Mitglieder hatten die verheerenden
Notstände als Betroffene
selbst zu bewältigen.
Vorrangig galt es deshalb, der
Massenverelendung mit praktischer
Selbsthilfe zu begegnen.

Friedrich
Ebert formulierte es
folgendermassen:
„Arbeiterwohlfahrt ist die
Selbsthilfe der
Arbeiterschaft".
Am 30. Januar 1933 kam Adolf
Hitler an die Macht. Nur
wenige Wochen später
wurde die AWO von den
Nationalsozialisten verboten
und zwangsweise
aufgelöst. Am 15. Juli
1933 erscheint die Ausgabe der
Zeitschrift
"Arbeiterwohlfahrt" mit dem
Hakenkreuz. Der Beauftragte
der Deutschen Arbeitsfront
gibt ein Rundschreiben mit
Anweisungen für die
Umorganisation der AWO heraus.
Darin hieß es, dass die
Arbeiterwohlfahrt "so
auszubauen ist, daß sie
später als Vorbild dient
für alle
Wohlfahrtseinrichtungen".
Doch dem Versuch, die
Arbeiterwohlfahrt in die
nationalsozialistische
Volkswohlfahrt zu
überführen, entzogen
sich allerorten die
Mitglieder, Helfer und
Helferinnen, die
Funktionäre der
Organisation. Vermögen,
Heime und Einrichtungen wurden
deshalb für die
nationalsozialistische
Volkswohlfahrt beschlagnahmt.
Führende Frauen und
Männer der AWO wurden
verfolgt. Solange es die
Mittel zuließen, wurde
die Hilfe für Notleidende
und Verfolgte des Naziregimes
in der Illegalität
fortgesetzt. Marie Juchacz und
viele andere mussten
Deutschland verlassen.

Die
Arbeiterwohlfahrt hatte
aufgehört als
Organisation zu
existieren.
Mit dem Ende des Krieges
1945, dem Zusammenbruch
und der Teilung
Deutschlands, begann der
Wiederaufbau im von den
Siegermächten
besetzten Deutschland.
Unmittelbar nach
Kriegsende auch der
Neubeginn und Wiederaufbau
der AWO. Sie wurde 1946 in
Hannover als
parteipolitisch und
konfessionell
unabhängige und
selbständige
Organisation wieder ins
Leben gerufen. In der
damaligen "sowjetisch
besetzten Ostzone" wurde
die AWO nicht mehr
zugelassen. Dagegen hatte
sie, aufgrund des
alliierten Status von
Berlin bis 1961 auch im
Ostteil der Stadt eine
offizielle Zulassung,
durfte dort aber nicht
tätig werden. Nach
dem Mauerbau am 13. August
1961 hatte die AWO in
Ost-Berlin keine Zulassung
mehr.
Am 9. November 1989
fällt die Mauer in
Berlin. Am 3. Oktober 1990
ist Deutschland
wiedervereinigt.
Durch
West-/Ostpartnerschaften
organisiert beginnt auch
die AWO in den fünf
neuen Bundesländern
mit einem dynamischen
Aufbauprozeß. Ein
Jahr nach dem Fall der
Mauer schließen sich
die Landes- und
Bezirksverbände der
AWO in ganz Deutschland
auf einem Bundestreffen in
Berlin am 10. November
1990 zusammen.
Nach dem Verbot der
Arbeiterwohlfahrt 1933 und
der gewaltsamen Teilung
Deutschlands nach 1945
erklären die Landes-
und Bezirksverbände
in den neuen
Bundesländern ihre
Mitgliedschaft beim
Bundesverband der
Arbeiterwohlfahrt. Damit
findet zusammen, was vor
57 Jahren gewaltsam
getrennt wurde. Die AWO
ist heute
flächendeckend in
allen Bundesländern
tätig.
Mit den rasanten
Veränderungen in der
Berufs- und Arbeitswelt
und der fortschrittlichen
Technologie im letzten
Jahrhundert änderten
sich auch die Aufgaben der
AWO.

Eine
zeitgemäße
und zukunftsweisende
Sozialarbeit hat
diesen Prozessen
Rechnung zu tragen.
Der soziale
Rechtsstaat, wie ihn
die AWO in ihren
Anfängen und
ihrem Werden
angestrebt hat, ist in
seinen grundlegenden
Elementen Wirklichkeit
geworden. Die AWO
lässt nicht nach
in ihren Forderungen
nach Reformen und
Veränderungen in
der Sozialpolitik, in
der
Gesundheitspolitik, in
der Familienpolitik
und in der allgemeinen
Fürsorge um den
Menschen und seine
soziale Sicherung.
Stets hat sie ihre
Forderungen den
Parlamenten und
Regierungen
zugetragen. Daraus
sind Gesetze
entstanden, die
Rechtsansprüche
auf soziale Hilfen
garantieren. Als ein
Beispiel unter vielen
gilt dafür die
sozialrechtliche
Sicherung des
Pflegefallrisikos.
Die AWO hat neue
soziale Aufgaben
übernommen, die
im Wandel der
Gesellschaft ihren
Ursprung haben. Dazu
gehören die
Betreuung der
zahlreichen
ausländischen
Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer seit
Beginn der 60-er Jahre
des vergangenen
Jahrhunderts, die
stationäre und
ambulante Altenhilfe,
die Suchtberatung und
sozialpychologische
Betreuung.
Grundsatz der sozialen
Arbeit der AWO ist
auch weiterhin die
Hilfe zur Selbsthilfe.
In zunehmendem
Maße hat die AWO
als freier Verband -
gewollt und nicht
gewollt -
öffentliche
Aufgaben
übernommen, deren
Finanzierung nicht in
vollem Umfang durch
öffentliche
Zuwendungen gedeckt
ist.
Die
Krise der
Weltwirtschaft in den
80er Jahren des
letzten Milleniums und
die ökonomische
und technologische
Globalisierung des
neuen wirft ihre
Schatten auf die
Zukunft des
Sozialstaats.. Viele
Menschen sind ohne
Arbeitsplatz. Die
großen sozialen
Sicherungssysteme
stoßen an ihre
Grenzen.,
bedürfen der
Reform und nicht des
rigiden Abbaus. Die
soziale
Bewährungsprobe
stellt sich dort, wo
die AWO mit ihren
Diensten und
Einrichtungen direkten
Kontakt mit den
Menschen hat.
Heute ist die AWO in
weit
größerem
Maße als
früher
Trägerin sozialer
Aufgaben und
Dienstleistungen. In
allen Bereichen legt
sie Wert darauf,
soziale Aufgaben der
Gegenwart mit dem
Blick auf die Zukunft
zu lösen - mit
der Erfahrung für
die Zukunft!
|
|